Evaluation des Selektivvertrages zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß § 73c SGB V (Kardiologie-Vertrag)

Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein neues Projekt, das im Rahmen des Innovationsfonds (Bereich Versorgungsforschung) gefördert wird. Konsortialpartner sind:

  • Die AOK Baden-Württemberg
  • unser Institut für Allgemeinmedizin
  • das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Jena (Gesundheitsökonomische Analyse)
  • die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universität Heidelberg
  • und das aQua-Institut in Göttingen

Innerhalb des Ausbaus der ‚alternativen Regelversorgung' im Rahmen der HZV in Baden-Württemberg war dies der erste Selektivvertrag, der die hausärztliche Versorgung mit der fachärztlichen Versorgung nach § 73c SGB V im Bereich der Kardiologie verknüpfte. Der Facharzt-Vertrag zur Kardiologie wurde 2010 zwischen der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK, der MEDIVERBUND AG, dem MEDI Baden-Württemberg e.V., der BNK Service GmbH, dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen e.V. (BNK Baden- Württemberg) und dem Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten e.V. abgeschlossen. Der Vertrag zielt darauf, ergänzend zum HZV-Vollversorgungsvertrag nach § 73b SGB V, den eingeschriebenen Versicherten, die eine ambulant-kardiologische Mitbetreuung benötigen, eine zielgerichtete, qualitätsgesicherte, zweckmäßige, leitlinienbasierte und (zeitnah) zugängliche kardiologische Versorgung zu ermöglichen.

Kardiologisch tätige niedergelassene Ärzte schreiben sich nach Maßgabe von Leistungs-, Qualitäts- und Angebotskriterien in diesen Vertrag nach § 73c SGB V ein und werden in der Regel auf Überweisung des HZV-Arztes tätig. Für die wichtigsten vier Diagnosegruppen (Koronare Herzerkrankung, chron. Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen und Vitien) sind im Vertrag Versorgungsaufträge definiert, die zu erfüllen sind und weitestgehend pauschal vergütet werden. Zum Versorgungsauftrag gehört auch, die weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte (im Hinblick auf die Tertiärversorgung) sinnvoll und patientenorientiert zu entscheiden, so dass auch eine sektorübergreifende Wirkung auf die interventionelle/stationäre kardiologische Versorgung stattfinden soll. Wesentlicher Vertragsbestandteil ist überdies die kurzfristige Rückmeldung an den Hausarzt. Dies steht im Gegensatz zur Regelversorgung, in der die Inanspruchnahme des Kardiologen oft unkoordiniert (und auch nicht in der gebotenen Regelmäßigkeit) erfolgt, es keine regelmäßige Rückbindung an die hausärztliche Versorgung gibt und damit auch die Versorgungskontinuität behindert. Ein wesentliches Element ist das neue eigenständige Vergütungssystem. Die Leistungen der kardiologischen Basisversorgung sind weitgehend pauschaliert, Einzelleistungsvergütungen erfolgen nur eingeschränkt. Ergänzt wird die Vergütung durch qualitätsbezogene Zusatzpauschalen. Nach vorliegenden Daten der AOK Baden-Württemberg sind die Fallwerte (sowohl im konservativen wie im interventionellen Bereich) in der § 73c-Versorgung höher als in der Regelversorgung.

Da der Vertrag Pilotcharakter besitzt, sollen alle Evaluationsperspektiven verfolgt werden. Um den unterschiedlichen Evaluationsperspektiven sowie Beteiligten gerecht werden zu können, sind folgende Teilprojekte gebildet worden:

1. Ergebnisbezogene, summative Evaluation (auf der Grundlage von Sekundärdaten) (Uni-Frankfurt)

2. Gesundheitsökonomische Analyse, ebenfalls auf der Basis von Sekundärdaten (Uni-Jena)

3. Patientenbefragung einer Stichprobe am AOK-FacharztProgramm teilnehmender Patienten (AQUA)

4. Prozessevaluation mit qualitativer Methodik durch Befragungen der Beteiligten, im zweiten Untersuchungsschritt mit quantitativer Methodik (Befragung einer relevanten Stichprobe) (Uni-Heidelberg)

Der Ergebnisbericht [PDF] des Projekts §73-Orthopädie ist auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de abrufbar.

 Projektlaufzeit

01.04.2017 - 31.03.2019

 Projektmitarbeiter (in Frankfurt)